Familienrecht

Das Familienrecht hat die Besonderheit, dass sich die Beteiligten häufig in einer emotional belasteten Situation befinden. Daher ist es uns wichtig, Ihnen nicht nur eine fachkompetente Beratung und Durchsetzung Ihrer Interessen zu bieten, sondern Sie auch bei einer individuellen und –soweit möglich und gewünscht– außergerichtlichen Konfliktlösung zu unterstützen. 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen und geht damit weit über die Durchführung der Ehescheidung hinaus. Die Fragen im Zusammenhang mit den Folgen von Eheschließung und Trennung nehmen allerdings in der Praxis einen breiten Raum ein:

  • Vorsorgliche Regelung der Rechtsfolgen der Ehe durch Ehevertrag
  • Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgen
  • Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt
  • Teilung des Hausrats, die Zuweisung von Ehewohnung oder –haus
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs („Rentenausgleich“)
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

Darüber hinaus umfasst das Familienrecht die Rechte der nichtehelichen Kinder, Mütter und Väter, insbesondere Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter sowie Vaterschaftsfeststellung oder –anfechtung, Adoption und die Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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